Altersbegrenzung

Die Altersbegrenzungen bei Partys sind im Partykalender individuell vermerkt. Im Normallfall gilt: Einlass an Partys wird ab 18 oder 22 Jahren gewährt.

Bei Konzerten gilt - wenn im Kalender nicht anders vermerkt - Einlass ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt.

 

Eintrittshilfe für Menschen mit Behinderung

Erforderlich ist ein normales Eintrittsticket. Wir empfehlen Gästen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sich einige Tage vorher anzumelden und zirka 10 Minuten vor Türöffnung auf der rechten Einlassseite bis zur Eingangstür vorzufahren. Sie werden unmittelbar vor der offiziellen Türöffnung eingelassen und gelangen via Fahrstuhl in den Veranstaltungssaal oder die Galerie. 

In der Galerie verfügen wir über eine Kanzel, welche für bis zu 4 Rollstuhlfahrer Platz bietet. Dabei ist eine Bühnensicht garantiert.

Für Gäste mit leichten oder temporären Behinderungen stehen auf der Galerie und/oder im Saal eine begrenzte Anzahl Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Die Sitzplätze dienen als zwischenzeitliche Ruhezone und bieten keine garantierte Bühnensicht. Es besteht keine Sitzplatz-Garantie und die Sitzplätze können nicht reserviert werden. Frühes erscheinen empfiehlt sich. 

Bei Fragen zu Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung steht Ihnen am Veranstaltungstag unser Sicherheitspersonal zur Verfügung. Für vorherige Auskünfte erreichen Sie uns unter: 044 448 15 38

 

Ausweiskontrollen

Um die Sicherheit unserer Gäste bestmöglich zu gewährleisten, hat X-TRA mit grossem Erfolg eine generelle Ausweispflicht eingeführt.

Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren. Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und wird auch bei offensichtlich über 16-/18-jährigen Gästen angewandt.

Die amtlichen Ausweise -  akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise.

 

Ausweis-Missbrauch

Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt ins X-TRA verschaffen wollen, können von der SECURITY bis zur Identifikation der Personalien durch die Polizei festgehalten werden. Zudem zieht die SECURITY den Ausweis ein und leitet diesen an die zuständigen Behörden weiter.

Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt: Art. 252 im StGB

 

Verweigerung des Eintritts

X-TRA behält sich zudem vor, einzelne Personen oder Gruppen aufgrund unpassendem Auftreten oder alkoholisiertem Zustand, den Eintritt - auch mit amtlichem Ausweis - zu verweigern.

 

Sicherheitsmassnahmen

Durch die erhöhten Sicherheitsmassnahmen wird es am Eingang wegen der Kontrollen zu Verzögerung kommen. Um die Kontrollen möglichst klein zu halten, bitte nur wenn unbedingt nötig Taschen oder Rucksäcke an Veranstaltungen nehmen. Jede Tasche/Rucksack wird kontrolliert. Zudem müssen Rucksäcke und Taschen, die grösser als ein A4 sind, zwingend an der Garderobe abgegeben werden.

 

Verbotene Gegenstände

Bitte berücksichtigen Sie, dass folgende Gegenstände nicht mit ins X-TRA genommen werden dürfen:

- PET-Behälter, Dosen, Glasflaschen, Tetrapackungen und andere, ähnliche Behältnisse
- Speisen aller Art
- Schirme und Fahnenstangen
- Waffen (z. B. Messer, Waffen, Tränengas, Pfefferspray, Gashörner, Laserpointer, Feuerwerke jeglicher Art)
- Sportgeräte wie Skateboards, Fahrräder u.ä.
- Kinderwagen
- Professionelle Fotokameras, GoPro's, Videokameras und Aufnahmegeräte, Selfie-Sticks
- Computer und Tablets
- Tiere

Taschen, Rucksäcke und Koffer grösser als A4 (210x297mm) können gegen eine Gebühr an der Garderobe abgegeben werden.

Diese Liste ist nicht abschliessend und kann vom jeweiligen Veranstalter ergänzt werden.